Rahmenausbildungsplan Pflegefachassistenz: Was Praxisanleiter*innen jetzt wissen sollten

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Mit der neuen Pflegefachassistenzausbildung liegt erstmals ein bundeseinheitlicher Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung vor. Er lohnt einen genauen Blick, bevor die ersten Ausbildungsgänge starten: Was ist tatsächlich neu? Was ist gut gelöst? Und welche Arbeit nimmt der Plan den Trägern der praktischen Ausbildung gerade nicht ab?

Fazit vorweg

Der neue Rahmenausbildungsplan ist eine gute und praxisnahe Grundlage. Besonders hilfreich ist die deutlich konkretere Beschreibung der Ausbildungsinhalte des Rahmenausbildungsplanes, teilweise mit Hinweisen zur Umsetzung, sowie die wiederkehrende Struktur der Praxiseinsätze. Dadurch wird deutlicher, welchen Beitrag die ambulante Pflege, die stationäre Langzeitpflege und die stationäre Akutpflege zur Ausbildung leisten sollen.

Ein fertiger betrieblicher Ausbildungsplan ist er jedoch nicht. Einrichtungen müssen weiterhin selbst festlegen, wie sie die gesetzlichen Vorgaben organisatorisch umsetzen, Lernaufgaben an ihre tatsächlichen Möglichkeiten anpassen, die knappe Anleitungszeit gezielt nutzen und das Lernen im Pflegeteam strukturieren. Hinzu kommt eine zentrale neue Aufgabe: den gesetzlichen Handlungsspielraum der Pflegefachassistenz in klare betriebliche Aufgaben-, Übertragungs- und Eskalationsregeln zu übersetzen.

Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Der Rahmenausbildungsplan hat empfehlende Wirkung. Verbindlich sind das Pflegefachassistenzgesetz und die Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Der Rahmenplan konkretisiert diese Vorgaben und bietet eine bundesweite Grundlage für die Entwicklung einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne.

Der Ablauf der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.280 Stunden. Sie folgt demselben Grundprinzip wie die Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau: drei Pflichteinsätze in den bekannten Versorgungsbereichen, dazu ein deutlich größerer Zeitanteil beim eigenen Träger – der sich in der Praxis trotzdem oft knapp anfühlt.

Die drei Pflichteinsätze:

  • stationäre Akutpflege: 240 Stunden
  • stationäre Langzeitpflege: 240 Stunden
  • ambulante Akut- und Langzeitpflege: 240 Stunden

Beim eigenen Träger kommen zum regulären Pflichteinsatz noch einmal 440 zusätzliche Stunden hinzu – macht zusammen 680 Stunden, also mehr als die Hälfte der gesamten praktischen Ausbildung. Der Rahmenplan teilt diese zusätzlichen Stunden in zwei Bausteine: rund 220 Stunden zu Beginn und rund 220 Stunden am Ende der Ausbildung.

Hinzu kommen 120 Stunden zur freien Verfügung, wie auch in der Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau. Neu ist eine Übergangsregelung bis Ende 2032: Einrichtungen dürfen wahlweise den Pflichteinsatz in der Akutpflege oder den ambulanten Pflichteinsatz um bis zu 120 Stunden kürzen – nicht beide gleichzeitig. Die freiwerdenden Stunden wandern dann in den frei verfügbaren Topf.

Beispiel: Ein möglicher Ablauf für ein Pflegeheim als Träger

Wie sich die Stunden verteilen lassen, zeigt folgende Modellrechnung für ein Pflegeheim als Träger. In diesem Beispiel wird keiner der beiden Pflichteinsätze gekürzt.

AusbildungsabschnittOrtStunden
EinführungsbausteinPflegeheim als Träger220
Pflichteinsatz stationäre LangzeitpflegePflegeheim als Träger240
Pflichteinsatz ambulante Akut- und Langzeitpflege*ambulanter Kooperationspartner240
Pflichteinsatz stationäre Akutpflege*Krankenhaus240
Stunden zur freien Verfügungje nach Bedarf, ggf. beim Träger120
AbschlussbausteinPflegeheim als Träger220
Gesamt1.280

* Bis Ende 2032 kann wahlweise einer der beiden Einsätze um bis zu 120 Stunden gekürzt werden – nicht beide gleichzeitig. Die gekürzten Stunden erhöhen dann die Stunden zur freien Verfügung.

Neu ist nicht der Einsatzort – neu ist die settingbezogene Zuordnung der Lernaufgaben

Neu ist, dass sich der Rahmenausbildungsplan der Pflegefachassistenz auf das jeweilige Setting bezieht, also die konkrete Pflegeeinrichtung bzw. den Versorgungsbereich. Das war in der Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau nicht so.

Im Rahmenausbildungsplan der Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau werden die zentralen Aufgaben für die drei allgemeinen Pflichteinsätze weitgehend gemeinsam beschrieben und vor allem nach Ausbildungsdritteln sowie zunehmender Komplexität unterschieden. Welche Lernaufgaben in welchem Versorgungsbereich angebahnt oder vertieft werden, musste deshalb in den einrichtungsspezifischen Ausbildungsplänen konkretisiert werden. Je nach Reihenfolge der Einsätze konnten dabei unterschiedliche Lösungen entstehen.

Der Rahmenausbildungsplan der Pflegefachassistenz geht einen anderen Weg: Für die ambulante Pflege, die stationäre Langzeitpflege und die stationäre Akutpflege werden jeweils eigene Aufgabenstellungen, mögliche Pflegesituationen und Beispiele für konkrete Anleitungssituationen ausgewiesen – erfreulich konkret und nicht nur als abstrakte Kompetenzformulierung. Das Kompetenzprofil des Berufs bleibt übergreifend. Seine praktische Entwicklung wird aber nachvollziehbarer in die unterschiedlichen Versorgungsbereiche übersetzt.

Das ist mehr als eine andere Gliederung. Die settingbezogene Konkretisierung erleichtert es den Einrichtungen, ihre Verantwortung innerhalb der Ausbildung zu bestimmen: Was soll insbesondere bei uns gelernt werden? Welche Lerngelegenheiten können wir zuverlässig anbieten? Und an welcher Stelle müssen Kompetenzen bei einem Kooperationspartner angebahnt oder vertieft werden?

Unterschiedliche Schwerpunkte je Setting

  • In der stationären Akutpflege stehen unter anderem behandlungspflegerische Aufgaben, das Wahrnehmen von Veränderungen und Verschlechterungen sowie die Pflege von Menschen mit typischen akuten Erkrankungen im Vordergrund.
  • In der stationären Langzeitpflege erhalten Tagesstrukturierung, Lebensgestaltung, Biografieorientierung und die Begleitung über längere Zeiträume ein besonderes Gewicht.
  • In der ambulanten Pflege werden Selbstbestimmung im häuslichen Umfeld, die Einbeziehung individueller Lebensbedingungen sowie der Umgang mit Alleinsein und möglichen Deprivationsrisiken aufgegriffen.

Jeder Praxiseinsatz folgt zudem einer wiederkehrenden Grundstruktur:

  1. Erkunden der Einrichtung und des Arbeitsbereiches,
  2. Aufgaben in konkreten Pflegesituationen, unterteilt in die konkreten Pflegehandlungen und Kommunikation (einschließlich Informieren und Anleiten),
  3. team- und institutionsbezogene Aufgaben.

Diese wiederkehrende Struktur schafft einen roten Faden. Praxisanleiter*innen erhalten damit Material, aus dem sich konkrete Lern- und Arbeitsaufträge, geplante Anleitungssituationen sowie Reflexionsgespräche entwickeln lassen.

Der Rahmenplan gibt Orientierung – die eigentliche Gestaltungsarbeit bleibt vor Ort

So hilfreich die Konkretisierung ist: Der Rahmenausbildungsplan beantwortet nicht automatisch, wie die Ausbildung in einer bestimmten Einrichtung organisiert werden muss. Genau hier beginnt die Arbeit der Träger, Ausbildungskoordinatorinnen und Praxisanleiterinnen.

Unterschiedliche Ausgangslagen der Auszubildenden berücksichtigen

Die Pflegefachassistenzausbildung eröffnet unterschiedliche Zugangswege, auch mit unterschiedlicher Dauer der Ausbildung. Entsprechend heterogen können individuelle Vorerfahrungen sein: Manche Auszubildende haben bereits mehrere Jahre in der Pflege gearbeitet, andere betreten das Berufsfeld neu.

Die gleiche Anleitungssituation kann deshalb für eine Person eine Überforderung und für eine andere eine Wiederholung sein. Ein einrichtungsspezifischer Ausbildungsplan muss genügend Orientierung geben, zugleich aber eine Anpassung der Pflegesituationen, des Unterstützungsgrades und der Reflexionstiefe an den individuellen Lernstand ermöglichen.

Die geplante Anleitungszeit gezielt einsetzen

Die Praxisanleitung muss während jedes Einsatzes im Umfang von mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit geplant und strukturiert erfolgen. Bei einem Pflichteinsatz von 240 Stunden sind das mindestens 24 Stunden – also rechnerisch drei volle Arbeitstage. Bezogen auf 1.280 Praxisstunden ergeben sich mindestens 128 Stunden geplanter und strukturierter Praxisanleitung. Für die vorgesehenen 680 Stunden beim Träger sind es mindestens 68 Stunden.

Das ist nicht die gesamte praktische Lernzeit. Auszubildende lernen selbstverständlich auch im Arbeitsprozess, durch Beobachtung, Übung, Rückmeldung und die Zusammenarbeit mit dem Team. Dennoch ist die geplante Anleitungszeit knapp. Deshalb sollte sie nicht zufällig mit den Situationen gefüllt werden, die im Dienst gerade anfallen.

Entscheidend ist eine bewusste Auswahl: Welche Situationen benötigen zwingend eine qualifizierte Praxisanleitung? Welche Kompetenzen müssen vorbereitet, gemeinsam durchgeführt und anschließend reflektiert werden? Und welche Aufgaben können Auszubildende zwischen den Anleitungsterminen selbstständig bearbeiten?

Das Pflegeteam systematisch einbeziehen

Der Rahmenplan bietet dafür geeignete Ansatzpunkte, etwa Erkundungs-, Beobachtungs- und Reflexionsaufträge. Diese können zwischen den geplanten Anleitungsterminen bearbeitet und später gemeinsam ausgewertet werden.

Zusätzlich sollte geklärt werden, wie das gesamte Pflegeteam Lerngelegenheiten unterstützt. Teammitglieder können Arbeitsabläufe erklären, Beobachtungsaufträge begleiten, Rückmeldungen geben und Auszubildende im täglichen Pflegeprozess einbeziehen. Sie ersetzen damit jedoch nicht die gesetzlich geforderte geplante und strukturierte Praxisanleitung durch entsprechend qualifizierte Personen.

Die zentrale Frage lautet daher nicht nur: „Wann ist die Praxisanleitung eingeplant?”, sondern auch: „Wie bleibt das Lernen an allen anderen Praxistagen sichtbar und strukturiert?”

Rollen- und Kompetenzklärung wird zur Voraussetzung guter Ausbildung

Mit der Pflegefachassistenz wird nicht einfach die bisherige Helferausbildung bundeseinheitlich neu geordnet – es entsteht ein eigenständiger Beruf mit erweiterten Kompetenzen. Pflegefachassistenzpersonen führen in nicht komplexen Pflegesituationen Pflegemaßnahmen selbstständig und in eigener Durchführungsverantwortung aus. Entscheidend ist dabei nicht der Pflegegrad, sondern die Stabilität und Komplexität der konkreten Pflegesituation. Die Verantwortung für die Pflegeplanung, Steuerung und Evaluation des gesamten Pflegeprozesses bleibt bei der Pflegefachperson; Pflegefachassistenzpersonen wirken daran mit.

Auch geeignete ärztlich angeordnete Maßnahmen – etwa Medikamentengaben, subkutane Injektionen oder Vitalzeichenkontrollen – dürfen sie nach entsprechender Übertragung eigenständig durchführen. Einrichtungen müssen diesen gesetzlichen Rahmen in klare Aufgaben-, Übertragungs- und Eskalationsregeln übersetzen: Was darf die Pflegefachassistenz übernehmen, unter welchen Voraussetzungen und wann muss eine Pflegefachperson einbezogen werden?

Diese Rollenklärung wirkt unmittelbar auf die Ausbildung zurück: Nur wenn die vorgesehenen Verantwortungsbereiche klar sind, können Einrichtungen passende Lerngelegenheiten auswählen und Anleitungsschwerpunkte festlegen.

Dabei darf der betriebliche Ausbildungsplan das bundesweite Ausbildungsziel nicht auf das spätere Einsatzmodell einer einzelnen Einrichtung verengen. Auszubildende müssen das vollständige Berufsprofil entwickeln – auch dann, wenn bestimmte Aufgaben im eigenen Betrieb später nur eingeschränkt übertragen werden.

Schlussgedanke

Der Rahmenausbildungsplan nimmt den Einrichtungen die entscheidenden Umsetzungsfragen nicht ab. Er liefert ihnen aber deutlich bessere Voraussetzungen, diese systematisch und begründet zu beantworten. Genau daran wird sich letztlich zeigen, ob aus einem guten Rahmenplan auch eine gute praktische Ausbildung wird.

Erste Einordnung des Rahmenausbildungsplans Pflegefachassistenz. Ich begleite aktuell Träger und Einrichtungen bei der praktischen Umsetzung und bin parallel an der Entwicklung des schulischen Curriculums für einen bundesweit tätigen Ausbildungsträger beteiligt – beides wird in kommenden Beiträgen einfließen.

Quellen